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Betrieblicher Gesundheitsschutz

Was sind meine Pflichten als Unternehmer in Bezug auf dem Gesundheitsschutz im Betrieb bzw. wie kann ich die Gesundheitsförderung im Betrieb vorantreiben?

Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist. 

Ziel ist es die Gesundheit der Arbeitnehmenden aufrecht zu erhalten, eine der über 80 von der SUVA anerkannten Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Beschwerden und Unfälle zu vermeiden.

EINHALTUNG DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN

  • Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arbeitsgesetz, Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Mutterschutzverordnug)
  • Arbeitsplatzbegehungen mit Risikoanalyse zur Beurteilung der arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Risiken im Rahmen der EKAS-Richtlinien
  • Abklärung von Berufskrankheiten und Einleitung einer spezifischen Behandlung in Zusammenarbeit mit der SUVA

BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

  • Betriebsspezifische arbeitsmedizinische Beratung (z.B. Ergonomie, Innenraumklima, Beleuchtung, Arbeitshygiene, Schichtarbeit)
  • Unterstützung zum Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Durchführung von firmenspezifischen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Bildschirmarbeit)
  • Begleitung bei der stufenweisen Wiedereingliederung bei Arbeitnehmende nach längerer schwerer Krankheit
  • Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen (z.B. Ernährungsmedizin)
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Reisemedizinische Beratung und Durchführung von Impfungen bei dienstlichen Reisen in tropische oder subtropische Regionen
  • Durchführung von Grippe-, C19-, oder FSME-Schutzimpfungen im Betrieb
  • Medizinische Betreuung von betrieblichen Anlässen bis hin zu Grossveranstaltungen

VERTRAUENSÄRZTLICHE ABKLÄRUNGEN

  • Durchführung von vertrauensärztlichen Untersuchungen
  • Arbeitsmedizinische Abklärung der Arbeitsunfähigkeit, z.B. des Grades der Arbeits(un)fähigkeit
  • Prognose für die gesundheitlich unbedenkliche Rückkehr an den Arbeitsplatz