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Verkehrsmedizin

Was ist Verkehrsmedizin

Die Verkehrsmedizin zählt zu den Schwerpunkten der Arbeitsmedizin, bei der sich um Erkrankungen und Behinderungen handelt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen können.

Ziel der Verkehrsmedizin ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, indem Personen identifiziert werden, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sind, sicher zu fahren. Dies kann durch verschiedene Untersuchungen, Tests und Beratungen erreicht werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Verkehrsmedizin nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist, da sie dazu beiträgt, Unfälle und Gefahren im Straßenverkehr zu reduzieren.

Verkehrsmedizin - Arbeitsarzt - Zürich Praxis - Dr. med. Fotis Ispikoudis

Verkehrsunfälle

Im Jahr 2020 ereigneten sich in der Schweiz entsprechend dem Bundesamt für Statistik, etwa 17 000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei verloren mehr als 250 Menschen ihr Leben: 227 bei Strassenverkehrsunfällen, 17 bei Eisenbahnunfällen und 8 bei Flugunfällen. Was den Schiffsverkehr anbelangt, so liegen ausschliesslich Zahlen zur öffentlichen Schifffahrt vor. Hier wurden 2020 keine Todesopfer verzeichnet.

Der historische Vergleich zeigt, dass die Anzahl Todesopfer bei den Hauptverkehrsträgern seit den 1970-Jahren deutlich zurückgegangen ist. Einen grossen Beitrag dazu leistet die Verkehrsmedizin, welche heutzutage in der Schweiz zurecht, einen grossen Stellenwert besitzt.

Im Jahre 2000 beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Ausarbeitung einer Verkehrssicherheitspolitik (Vesipo). Im Rahmen des Projekts „Vision Zero“ wurde mit der Ausarbeitung von Massnahmen begonnen, die zum Ziel hatten, das System Verkehr dem Menschen anzupassen, damit Fehler nicht zu Tod oder Behinderung führen.

Von „Vision Zero“ zu „Via Sicura“

Im Jahre 2000 beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Ausarbeitung einer Verkehrssicherheitspolitik (Vesipo). Im Rahmen des Projekts „Vision Zero“ wurde mit der Ausarbeitung von Massnahmen begonnen, die zum Ziel hatten, das System Verkehr dem Menschen anzupassen, damit Fehler nicht zu Tod oder Behinderung führen.

Im Jahre 2010 folgte die Zustimmung vom National- und Ständerat dem Massnahmenpaket eines vom 2005 überarbeiteten Proejtes unter dem neuen Namen „Via Sicura“ unter Einbezug zahlreicher Verbände und Experten. Es wurde beschlossen, die verschiedenen Massnahmen gestaffelt umzusetzen.

Mit Wirkung auf den 01.01.2013 wurden Massnahmen umgesetzt, die keine Umsetzungsvorschriften auf Verordnungsstufen benötigten:
– Die obligatorische Fahreignungsabklärung bei Fahren unter Drogeneinfluss
– Verschiedene Massnahmen gegen „Raser“
– Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Fahreignungsabklärung bei entsprechender Meldung einer IV-Stelle

Auf den 01.01.2014 folgten:
Verbot für bestimmte Personengruppen, unter jeglichem Alkoholeinfluss zu fahren:
– Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport)
– Neulenkende (Inhaber des Führerausweises auf Probe)
– Fahrschüler und -schülerinnen
– Fahrlehrer und -lehrerinnen
– Begleitpersonen von Lernfahrten
– Obligatorisches Fahren mit Licht bei Tag

Auf den 01.06.2014 wurden folgenden Massnahmen eingeführt:
– Obligatorisches Fahreignungsabklärung bei Fahren unter Einfluss von Alkohol mit einem Promillewert von > 0,8 mg/l bzw. 1,60 Gew. ‰
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Untersuchungen bei Zweifeln an der Fahreignung (Art. 15 Abs. 1 SVG) durch einen Arzt mit dem Titel „Verkehrsmediziner SGRM“ oder mit einem von der SGRM anerkannten Titel durchgeführt werden müssen (Art. 28a VZV).

Ab 01.07.2016 sind die Gesetze in Kraft, die zur der Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen dienen und Folgendes festlegen:
– Inhalt und Umfang der Fahreignunsabklärung
– Mindestanforderungen an Ärzte, die Fahreignungsabklärungen durchführen
– Anerkennung (Voraussetzung, Verfahren, Verlängerung, Erlöschen) des jeweiligen Arztes zur Durchführung von Fahreignungsabklärungen
Gleichzeitig gelten neue medizinische Mindestanforderungen.

SGRM  – Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin, Sektion Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizinische Untersuchungen