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Überprüfung der Fahreignung für Fahrzeugführer im Personenverkehr oder Schiffsführer Stufe 1, 2, 3, 4 nach VZV und BSV (Verkehrszulassungs- und Binnenschifffahrtsverordnung)

Überprüfung der Fahreignung für Fahrzeugführer im Personenverkehr oder Schiffsführer Stufe 1, 2, 3, 4 nach VZV und BSV (Verkehrszulassungs- und Binnenschifffahrts-verordnung)

Sie brauchen eine verkehrsmedizinische Abklärung für das Strassenverkehrsamt oder Schiffahrtsamt?

Wer sollte eine Fahreignungsuntersuchung machen?

Bei mir, als Vertrauensarzt für die Strassenverkehrs- und Schiffahrtsämter sowie anerkannte verkehrsmedizinische Untersuchungstelle für die Stufen 1, 2, 3, 4 können Sie die medizinische Eignungsuntersuchung schnell und unkompliziert durchführen lassen. Ziel ist es Ihre Fahreignung in Hinblick auf die schweizerische Gesetzeslage zu gewährleisten.

STUFE 1

Fahrzeugführer über 75 Jahren

Schiffsführer Kat. A, D, E

STUFE 2

Höhere Fahrzeugkategorien
(LKW, Bus, Taxi, Schiffsführer Kat. B, C)

Verkehrsexperten

STUFE 3

Kurzgutachten bei Bedenken der Fahreignung

STUFE 4

Fahreignungsuntersuchung bei komplexen Fragestellungen

ab 1.9.2025 neu bei uns.

Untersuchungsintervall
Stufe 2Vor dem 50. Lebensjahr:
alle 5 Jahre
Vor dem 50. Lebensjahr:
alle 5 Jahre
Alle KategorienNach dem 75. Lebensjahr: alle 2 JahreNach schweren Unfallverletzungen
oder Krankheiten
Untersuchungsdauer
Stufe 1-230-45 Minuten
Stufe 360 Minuten,
für die Erstellung des Gutachtens 1-2 Stunden
Stufe 4 

Wie läuft die Untersuchung ab?

Überprüfung der Fahreignung für Fahrzeugführer im Personenverkehr oder Schiffsführer Stufe 1, 2, 3 nach VZV und BSV Verkehrszulassungs- und Binnenschifffahrtsverordnung

Untersuchungsablauf:

  • Erhebung medizinische Vorgeschichte  

  • Körperliche Untersuchung  

  • Urinuntersuchung

  • Seh- und Hörtest 

  • Ruhe-EKG (bei Klasse 2 zwischen 40-49 Jahre einmalig, ab 50 Jahre alle 2 Jahre)

  • Austellung Tauglichkeitszeugnis Cl. 2 / LAPL (Medical Certificate)

Was mitbringen?

  • Schriftliches Aufgebot des Strassenverkehramtes zur ärztlichen Untersuchung

  • Führerausweis oder Identitätskarte

Bezahlung:

  • Kreditkarte / Maestro / Twint / Überweisung / in bar

Verkehrsmedizin Stufe 4 – Fahreignung bei komplexen Fällen

Ab dem 1. September bieten wir in Kooperation mit einem spezialisierten Verkehrsmediziner Gutachten gemäß Stufe 4 der Verkehrsmedizin an – der höchsten Untersuchungsebene in der Schweiz. Diese richtet sich an Personen mit komplexen medizinischen Vorgeschichten, bei denen eine standardisierte Abklärung nicht ausreicht. Die Erstellung erfolgt durch erfahrene Fachärzte nach den gesetzlichen Vorgaben.